Die "G - Frage"
Aufgrund der Größe unserer Praxis und den sich daraus ergebenden Spezialisierungsvorteilen und Synergieeffekten sind wir in der Lage, hochwertigste Zahnmedizin zu einem - wie wir meinen - adäquaten Preis anzubieten.
Dabei ist bemerkenswert, dass die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) seit 1988 auch in der Gebührenhöhe völlig unverändert ist.
Bestimmte Leistungen dürfen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht von der gesetzlichen Krankenkassen übernommen bzw. bezuschusst werden.
Von der Abrechnungsgesellschaft ZA-eG werden Ihnen diskret und unbürokratisch intelligente Zahlungskonditionen angeboten. Es sind sogar zinsfreie Teilzahlungen über einen Zeitraum von fünf Monaten möglich (Stand Januar 2010) oder Finanzierungen über Zeiträume von 12 bis 36 Monaten möglich, um Ihnen werthaltigen Zahnersatz zu ermöglichen.


















